Bildungsurlaub! – Was ist das?


Die Bildungsfreistellung und das Kursangebot der vhs Regionalverband Saarbrücken ab Januar 2025

Gemeinhin vereinfachend als „Bildungsurlaub“ bezeichnet, handelt es sich um Veranstaltungen, für die man sich auf Antrag vom Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung freistellen lassen kann. Unter bestimmten Umständen kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen, grundsätzlich besteht jedoch ein über die Landesgesetzgebung geregelter Rechtsanspruch (in anderen Bundesländern sind auch die Begriffe „Bildungszeit“ oder „Bildungsfreistellung“ gebräuchlich).

Im Saarland gibt das „Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz“, kurz SBFG, den Rahmen vor. Nach der letzten Gesetzesänderung im April dieses Jahres, in Kraft getreten am 09. Mai, haben Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage Freistellung pro Kalenderjahr. Davor waren es zwar bis zu sechs Tage, man musste aber ab dem dritten Tag hälftig eigene Zeit, etwa Überstunden, arbeitsfreie Tage oder Urlaub, einbringen.

Weitere wichtige Änderungen sind, dass die Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung nun bereits nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit möglich ist, die Weiterbildungsmaßnahme täglich mindestens sechs Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen muss und die Möglichkeit der Durchführung als Online-Schulung nun im Gesetz verankert ist.

Die Freistellung muss per Gesetz spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber beantragt werden. Um Ihnen eine rechtzeitige Planung und Abwicklung der Formalitäten zu ermöglichen, kündigen wir die früh im nächsten Semester geplanten Bildungsurlaube bereits jetzt, mit Erscheinen dieses Artikels, an. Der Ablauf:

  • Sie sichten unser Kursangebot der Bildungsurlaube und lassen sich ggf. beraten.
  • Sie melden sich für den / die ausgewählten Kurs(e) an, wir senden Ihnen eine Bestätigung für Ihren Arbeitgeber, dass Sie für eine nach SBFG freistellungsfähige Veranstaltung angemeldet sind.
    (Die vhs Regionalverband Saarbrücken ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert und damit berechtigt, Freistellungsbescheinigungen für Bildungsmaßnahmen auszustellen)
  • Sie legen diese Bestätigung zusammen mit dem Antrag auf Freistellung Ihrem Arbeitgeber vor.
  • Ihr Arbeitgeber muss Ihnen die Entscheidung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitteilen. Erfolgt keine Mitteilung, gilt die Freistellung als genehmigt.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie – bitte unbedingt schriftlich! – Ihre Anmeldung bei uns stornieren, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.

Weitere Informationen als FAQ auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Vollständiger Gesetzestext des SBFG in der Fassung vom 24. April 2024 auf Bürgerservice Saarland

 

Alle freistellungsfähigen Veranstaltungen der vhs Regionalverband Saarbrücken im laufenden Semester finden Sie hier in der Gesamtübersicht Bildungsurlaub. Inhaltliche Details und konkrete Einzeltermine können angezeigt und die Kurse online gebucht werden.

 

Beratung zu Bildungsurlaubsangeboten

Selbstverständlich können Sie sich, insbesondere inhaltliche Fragen betreffend, an uns wenden. Dafür stehen wir, die hauptamtlich tätigen pädagogischen MitarbeiterInnen, gerne zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie im Menü „Kontakt – Über uns“ unter „Programmbereich Arbeit und Beruf“. Über die oben verlinkten Quellen der Ministerien hinausgehende Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Arbeitskammer Saar:

Pressemeldung: Endlich wieder fünf Tage Freistellung für Bildung

 


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