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AR1824 Der Ehevertrag – mögliche Inhalte und Gestaltungsform

AR1824 Der Ehevertrag – mögliche Inhalte und Gestaltungsform


Beginn Di., 24.06.2025, 19:00 - 20:30 Uhr
Kursgebühr 5,00 €
Dauer 1 Termin
Kursleitung Rechtsanwälte Fries & Herrmann

Vortrag
Jede Eheschließung verursacht schon von Gesetzes wegen bestimmte Rechtsfolgen. Die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Trennung/Scheidung muss u. U. ein Ehegatte an den anderen Unterhalt zahlen, Rentenansprüche im Wege des Versorgungsausgleichs übertragen und Zugewinnausgleich zahlen. Je nach Einzelfall empfiehlt es sich, in einem Ehevertrag Regelungen zu treffen, die von dem gesetzlichen „Normalfall“ abweichen. Ein Ehevertrag muss jedoch auf die Besonderheiten des Einzelfalles zugeschnitten sein und darf auch nach einer der neueren Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten nicht unangemessen benachteiligen.

Anmeldung erforderlich.

Vortrag
Jede Eheschließung verursacht schon von Gesetzes wegen bestimmte Rechtsfolgen. Die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Trennung/Scheidung muss u. U. ein Ehegatte an den anderen Unterhalt zahlen, Rentenansprüche im Wege des Versorgungsausgleichs übertragen und Zugewinnausgleich zahlen. Je nach Einzelfall empfiehlt es sich, in einem Ehevertrag Regelungen zu treffen, die von dem gesetzlichen „Normalfall“ abweichen. Ein Ehevertrag muss jedoch auf die Besonderheiten des Einzelfalles zugeschnitten sein und darf auch nach einer der neueren Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten nicht unangemessen benachteiligen.

Anmeldung erforderlich.





Kursort

Altes Rathaus, Raum 17

Schlossplatz 1
66119 Saarbrücken

Termine

Datum
24.06.2025
Uhrzeit
19:00 - 20:30 Uhr
Ort
Schlossplatz 1, Altes Rathaus, Raum 17