AR1822 Das sog. „Behindertentestament“ – eine anerkannte Gestaltungsform für die Vermögensnachfolge bei Familien mit behinderten Kindern
AR1822 Das sog. „Behindertentestament“ – eine anerkannte Gestaltungsform für die Vermögensnachfolge bei Familien mit behinderten Kindern
Beginn | Do., 12.06.2025, 19:00 - 20:30 Uhr |
Kursgebühr | 5,00 € |
Dauer | 1 Termin |
Kursleitung |
Rechtsanwälte Fries & Herrmann
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Vortrag
Gerade Familien mit behinderten Kindern werden vielerlei Opfer in persönlicher und finanzieller Art abverlangt. Leider werden diese Lebensleistungen der Eltern gesellschaftlich nicht genügend anerkannt. Es ist daher von herausragender Bedeutung, das lebzeitig erarbeitete Familienvermögen rechtssicher an die nächste Generation weiterzugeben – selbstverständlich mit nachhaltiger Berücksichtigung der Interessen des behinderten Kindes. Werden aber keine vollständigen und präzisen Formulierungen im Testament gewählt, ist beim Erbfall der Zugriff eines Sozialleistungsträgers zu befürchten. Der Vortrag informiert darüber, welche von der Rechtsprechung anerkannten Schutzvorkehrungen zugunsten eines behinderten Kindes und dessen Familie möglich sind und wie gewährleistet wird, dass das Kindeswohl immer im Vordergrund steht.
Anmeldung erforderlich.
Vortrag
Gerade Familien mit behinderten Kindern werden vielerlei Opfer in persönlicher und finanzieller Art abverlangt. Leider werden diese Lebensleistungen der Eltern gesellschaftlich nicht genügend anerkannt. Es ist daher von herausragender Bedeutung, das lebzeitig erarbeitete Familienvermögen rechtssicher an die nächste Generation weiterzugeben – selbstverständlich mit nachhaltiger Berücksichtigung der Interessen des behinderten Kindes. Werden aber keine vollständigen und präzisen Formulierungen im Testament gewählt, ist beim Erbfall der Zugriff eines Sozialleistungsträgers zu befürchten. Der Vortrag informiert darüber, welche von der Rechtsprechung anerkannten Schutzvorkehrungen zugunsten eines behinderten Kindes und dessen Familie möglich sind und wie gewährleistet wird, dass das Kindeswohl immer im Vordergrund steht.
Anmeldung erforderlich.
Kursort
Altes Rathaus, Raum 17
Schlossplatz 166119 Saarbrücken