AS1818 Selbstbestimmung am Lebensende – Ärztlich begleiteter Suizid in Deutschland
AS1818 Selbstbestimmung am Lebensende – Ärztlich begleiteter Suizid in Deutschland
Beginn | Di., 16.09.2025, 19:00 - 20:30 Uhr |
Kursgebühr | 0,00 € |
Dauer | 1 Termin |
Kursleitung |
Reinhard Konermann
|
In Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Vortrag
Der ärztlich assistierte Suizid findet in Deutschland in einem gesicherten Rechtsrahmen statt. In dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 ist als Voraussetzung für die Freitodbegleitung die Freiverantwortlichkeit der Sterbewilligen genannt. Das Urteil ist weltweit einzigartig, weil es nicht begründet wird mit Barmherzigkeit und Leidensminderung, sondern mit dem Recht auf Selbstbestimmung und der Würde jedes einzelnen Menschen.
In dem Vortrag geht es konkret um folgende Themen:
Die rechtliche Situation der Suizidhilfe in Deutschland
Die Ergebnisse der Forsa-Umfrage vom Oktober 2024
Die Herausforderungen bei der Umsetzung
Die derzeitige Praxis der Freitodbegleitung
Die Angehörigen und der Freitod
Freitodbegleitung bei „lebenssatten“ Menschen und Doppelbegleitungen
Die DGHS ist mit über 38.000 Mitglieder die größte Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 für das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende ein. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst viele BürgerInnen über ihre Rechte am Lebensende aufzuklären und sie zu unterstützen. Seit dem Urteil im Jahr 2020 hat die DGHS mehr als 1000 Menschen an professionelle Freitodhelfer vermittelt. Jeweils eine JuristIn und eine ÄrztIn bilden ein Team.
In Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Vortrag
Der ärztlich assistierte Suizid findet in Deutschland in einem gesicherten Rechtsrahmen statt. In dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 ist als Voraussetzung für die Freitodbegleitung die Freiverantwortlichkeit der Sterbewilligen genannt. Das Urteil ist weltweit einzigartig, weil es nicht begründet wird mit Barmherzigkeit und Leidensminderung, sondern mit dem Recht auf Selbstbestimmung und der Würde jedes einzelnen Menschen.
In dem Vortrag geht es konkret um folgende Themen:
Die rechtliche Situation der Suizidhilfe in Deutschland
Die Ergebnisse der Forsa-Umfrage vom Oktober 2024
Die Herausforderungen bei der Umsetzung
Die derzeitige Praxis der Freitodbegleitung
Die Angehörigen und der Freitod
Freitodbegleitung bei „lebenssatten“ Menschen und Doppelbegleitungen
Die DGHS ist mit über 38.000 Mitglieder die größte Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 für das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende ein. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst viele BürgerInnen über ihre Rechte am Lebensende aufzuklären und sie zu unterstützen. Seit dem Urteil im Jahr 2020 hat die DGHS mehr als 1000 Menschen an professionelle Freitodhelfer vermittelt. Jeweils eine JuristIn und eine ÄrztIn bilden ein Team.
Kursort
Altes Rathaus, Raum 13
Schlossplatz 166119 Saarbrücken