Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule Regionalverband Saarbrücken
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule Regionalverband Saarbrücken (im Folgenden: vhs) gelten für alle Kurse und Veranstaltungen der Volkshochschule Regionalverband Saarbrücken. Soweit die AGB abweichende Regelungen nicht erfassen, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
2. Vertragsschluss und Anmeldung
Die Ankündigungen der vhs von Kursen und Veranstaltungen in den Programmen, Aushängen, Internet usw. sind nicht verbindlich.
Die Anmeldung zu den Kursen und Veranstaltungen muss schriftlich vor dem Beginn des Kurses/der Veranstaltung erfolgen. In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung auch telefonisch möglich. Auch für Einzelveranstaltungen mit Abendkasse ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Das Entgelt ist vor Beginn der Veranstaltung, spätestens am Veranstaltungstermin an der Abendkasse, zu entrichten. Ausnahmen werden ausdrücklich im Programm vermerkt. Die Zulassung zu den Einzelveranstaltungen ist durch die Kapazität der jeweiligen Veranstaltungsräume begrenzt.
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich online über die Homepage der vhs. Sie kann auch persönlich beim Zentralen Service, schriftlich per Post oder Fax erfolgen. Anmeldungen zu kostenlosen Veranstaltungen können per Email mit Angabe der Kursnummer erfolgen. Die Adressen und Rufnummern können den allgemeinen Informationen entnommen werden.
Ein verbindlicher Vertrag zwischen den Teilnehmern und der vhs kommt mit der Annahme der Anmeldung durch die vhs zustande. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge des Einganges angenommen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Sollte der Kurs/die Veranstaltung ausgebucht sein, ausfallen oder sollten sonstigen Änderungen vorliegen, werden die Teilnehmer per E-Mail oder Schreiben informiert. Voraussetzung hierzu ist die Einwilligung zur Datenschutzerklärung und die Angabe der E-Mail-Adresse.
Kurse und Veranstaltungen, die nicht die Mindestteilnehmerzahl erreichen, können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer einer Kürzung der Kurstermine oder einer Erhöhung der Kursgebühr zustimmen.
Voraussetzung für die Teilnahme an den Kursen der Akademie für Ältere ist ein Mindestalter von 65 Jahren. Für die Kurse der Akademie für Ältere wird einmalig eine Semestergebühr in Höhe von 75,- EUR erhoben zzgl. eventuell anfallender Kursgebühren (nähere Informationen im aktuellen Programmheft).
3. Abmeldungen und Rücktritt
Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen und vor dem zweiten Kurstermin bei der vhs eingegangen sein. Bei Einzelveranstaltungen muss eine Abmeldung spätestens einen Werktag vor der Veranstaltung erfolgen.
Für Wochenendseminare, Kurse im Rahmen des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG), Kompaktkurse über mehrere Tage und Studienfahrten ist eine Abmeldung bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn erforderlich.
Wird durch den zurückgetretenen Kursteilnehmer eine Ersatzperson benannt, die in den Vertrag eintritt, ist eine Abmelde- bzw. Rücktrittserklärung nicht notwendig.
Bei allen Koch- und Degustationskursen ist zu beachten, dass die Lebensmittelkosten, Umlagen für Weine etc., am Kursabend von dem/der Kursleiter/in gesondert erhoben werden. Ein Fernbleiben ohne Abmeldung, verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr zzgl. der Lebensmittelkosten. Die Abmeldung zum Kurs ist bis zwei Werktage vor Kursbeginn möglich.
Finden Degustationskurse, Kochkurse etc., bei denen Lebensmittelkosten bzw. Umlagen für Weine o.ä. erhoben werden, an einem Sonntag statt, muss die schriftliche Abmeldung spätestens am vorangehenden Freitag (2 Werktage) bis 12.00 Uhr erfolgen, entsprechendes gilt bei Feiertagen.
Abmeldungen und Rücktritte nach den grundsätzlichen Fristen aus wichtigem Grund sind schriftlich mit den entsprechenden Nachweisen bei der vhs einzureichen. Die Entscheidung über eine wirksame Abmeldung bzw. Rücktritt obliegt der vhs.
Eine Rückerstattung der anteiligen Kursgebühren erfolgt grundsätzlich bargeldlos. Für die Rückerstattung ist die Übermittlung der Bankverbindung aus datenschutzrechtlichen Gründen zwingend notwendig.
Unbeschadet der Möglichkeit eines Rücktritts nach den grundsätzlichen Fristen verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, den Vertrag zu erfüllen, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt. „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt, dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war, und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können. Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht. Entfallen die Voraussetzungen für die o.g. Annahme Höherer Gewalt, benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail. Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.
4. Kursgebühren und Ermäßigungen
Die Kursgebühren sind mit der Anmeldung fällig und werden bei Online-Anmeldung über die Homepage der vhs mittels Online-Zahlung geleistet.
Mit der Online Anmeldung/Bezahlung per Bankeinzug erteilen Sie die zur SEPA-Basislastschrift erforderliche Ermächtigung und Anweisung. Das SEPA-Lastschriftmandat ist unbefristet gültig und jederzeit widerrufbar. Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie per Email. Kosten einer gescheiterten Abbuchung gehen zu Lasten des Kursteilnehmers.
Zahlungen mit EC- und Kreditkarten oder Barzahlungen sind nur beim Zentralen Service möglich.
In Ausnahmefällen kann die Bezahlung der Kursgebühr per Überweisung getätigt werden. Überweisungen müssen innerhalb einer Woche nach Anmeldung erfolgen.
Bei ermäßigungsfähigen Kursen (gesonderte Kennzeichnung der Kursgebühren) erhalten Schüler/innen, Studenten/innen nicht Fernstudium, Seniorenstudium und berufsbegleitende Studiengänge –, Auszubildende, Empfänger von Leistungen des SGB II, SGB XII, AsylbLG, Inhaber der Ehrenamtskarte und Freiwilligendienstleistende auf Antrag eine Ermäßigung. Hierzu sind die entsprechenden Belege/Nachweise mit der Anmeldung vorzulegen.
5. Studienfahrten und Studienreisen
Bei der Durchführung von Studienfahrten/-reisen ist die vhs i.d.R. Vermittler i. S. des Reisevertragsrechts (§§ 651a ff BGB) und beauftragt ein Reisebüro mit der Gesamtorganisation und Durchführung. Die pädagogische Vorbereitung obliegt der vhs. Für diese Angebote gelten neben den gesetzlichen Regelungen auch die der Veranstalter.
6. Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Teilnehmer/innen und Haftungsausschluss
Die Anmeldung zur Teilnahme an Kursen/Veranstaltungen schließt eine vertragliche Übernahme der Aufsichtspflicht über ein minderjähriges Kind durch die vhs ausdrücklich aus. Die vhs wird von eventuellen Haftungsansprüchen, die sich aus dem Verhalten des minderjährigen Kindes ergeben, freigestellt. Sofern Kinder unter 14 Jahren nach Kursende nicht abgeholt werden und selbständig nach Hause gehen dürfen, ist dies bei Anmeldung schriftlich bekannt zu geben.
7. Bescheinigung
Anmelde- und/oder Teilnahmebescheinigungen können auf Wunsch ausgestellt und beim Zentralen Service persönlich abgeholt, per Email als PDF zugesandt werden oder per Post mit frankiertem Rückumschlag angefordert werden.
8. Haftung
Die vhs haftet nicht für Schäden (Unfälle, Diebstahl usw.), die bei Veranstaltungen und Kursen entstehen, wenn sie nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters verursacht werden. Etwaige Schäden sind der vhs unverzüglich zu melden.
9. Widerrufsrecht Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB)
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflicht der vhs gemäß Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 u. 2 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) sowie der Pflichten der vhs gem. § 312g Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. Art. 246a § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
per Post
vhs Regionalverband Saarbrücken
Altes Rathaus
Schlossplatz 1, 66119 Saarbrücken
per Mail
Im Falle eines wirksamen Widerrufs nach Veranstaltungsbeginn kann die vhs ein anteiliges Kursentgelt nach Maßgabe der Inanspruchnahme durch den Teilnehmer berechnen.
Das Widerspruchsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, bevor das Widerspruchsrecht ausgeübt wurde.
10. Hausordnung
In den Gebäuden sowie auf dazugehörendem Gelände der vhs ist die Hausordnung zu beachten. Wir bitten, die Räume sauber zu hinterlassen und die Einrichtungsgegenstände schonend zu nutzen.
11. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.