Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule Regionalverband Saarbrücken
1. Geltungsbereich
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule Regionalverband Saarbrücken, Schlossplatz, 66119 Saarbrücken (im Folgenden: „vhs“) gelten für alle Kurse und Veranstaltungen der vhs, sofern nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
1.2 Bei der Durchführung von Studienfahrten/-reisen, die einen Dritten als Veranstalter ausweisen, gelten die vorliegenden AGB nicht. Für Studienfahrten/-reisen, welche die vhs als Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 anbietet, sind Informationen zu den wichtigsten Rechten der Teilnehmer abrufbar unter:
vhs-saarbruecken.de
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Ankündigungen der vhs von Kursen und Veranstaltungen in den Programmen, Aushängen, im Internet usw. stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an dem jeweiligen Kurs wird mit der Anmeldung oder, falls dies zeitlich früher erfolgt, der Zahlung des Teilnahmeentgeltes abgegeben. Sollte die Teilnahme an einem Kurs ohne Anmeldung erfolgen, erfolgt der Vertragsschluss durch die Ermöglichung der Teilnahme.
2.2 Die anmeldende Person ist an die Anmeldung drei Wochen lang gebunden. Wenn die Anmeldung innerhalb dieser Frist von der vhs bestätigt wird, kommt der Vertrag über die Teilnahme zustande. Die Anmeldung ist verbindlich. Das gesetzliches Widerrufsrecht, sofern es besteht, bleibt davon unberührt.
2.3 Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail, im Log-in-Bereich der Homepage oder persönlich innerhalb der Anmeldefrist bei der VHS erfolgen. Eine telefonische Anmeldung ist nur bei gebührenfreien Kursformaten innerhalb der Anmeldefrist möglich.
2.4 Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
2.5 Die Zulassung zu den einzelnen Veranstaltungen der vhs kann aus sachlichen oder aus organisatorischen Gründen (z.B. Kapazität der Räumlichkeiten) begrenzt sein. Sollte der Kurs/die Veranstaltung ausgebucht sein, wird die anmeldende Person per E-Mail oder Post informiert.
3. Teilnahme, Anmeldeerfordernis, Zulassung, Zulassungsbeschränkung
3.1 Eine Teilnahme an Kursen der vhs ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Sollte im Einzelfall eine Anmeldung nicht erforderlich sein, ist dies in der Kursbeschreibung ersichtlich.
3.2 Die Teilnahme kann von besonderen persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.
4. Akademie für Ältere
Voraussetzung für die Teilnahme an den Kursen der Akademie für Ältere ist ein Mindestalter von 65 Jahren. Für die Kurse der Akademie für Ältere wird einmalig eine Semestergebühr in Höhe von 75,- EUR erhoben zzgl. eventuell anfallender Kursgebühren (nähere Informationen im aktuellen Programmheft).
5. Organisatorische Änderungen
5.1 Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Kursleiter/in durchgeführt wird.
5.2 Die vhs kann aus sachlichem Grund in einem der anmeldenden Person zumutbaren Umfang Ort, Kursgröße und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
5.3 Muss eine Veranstaltung oder Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (z.B. wegen Erkrankung des Kursleitenden), so kann ein Nachholtermin angesetzt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
5.4 Wird die für eine Veranstaltung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so wird die vhs in der Regel versuchen, sich mit den Teilnehmenden auf eine Erhöhung der Kursgebühr und/oder eine Kursverkürzung zu einigen.
6. Abmeldungen/Rücktritt der anmeldenden Person
6.1 Die anmeldende Person ist in folgenden Fällen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt:
6.1.1 bei Einzelveranstaltungen bis zu 1 Werktag vor dem Veranstaltungstermin bzw. bei Kursformaten vor dem zweiten Kurstermin
6.1.2 bei Wochenendseminaren, Kursen im Rahmen des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG), Kompaktkursen über mehrere Tage und Studienfahrten ist eine Abmeldung bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn erforderlich
6.1.3 bei allen Koch- und Degustationskursen, etc. bis zu 2 Werktagen vor Kursbeginn
6.1.4 fällt ein Koch- oder Degustationskurs, etc. auf einen Sonntag: spätestens bis zum vorangehenden Freitag (2 Werktage) bis 12.00 Uhr (analog für Feiertage)
6.2 Rücktrittserklärungen haben schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Für die Fristwahrung der Rücktrittserklärungen ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der vhs maßgeblich.
6.3 Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, bleibt dies von den vorstehenden Rücktrittsregelungen unberührt.
7. Rücktritt seitens der vhs
Die vhs ist in folgenden Fällen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt:
7.1 wenn eine Veranstaltung aus Gründen, welche die vhs nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall einer Kursleiterin/eines Kursleiters) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.
7.2 wenn die bei der Kursausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
7.3 wenn die teilnehmende Person nach einem vorübergehenden Ausschluss der Teilnahme gem. Ziffer 13 ihr Verhalten nicht ändert und dadurch die Durchführung der Veranstaltung für die dozierende Person und/oder andere teilnehmende Personen unzumutbar wird.
8. Höhere Gewalt
Für den Fall, dass die anmeldende Person oder die vhs an der Teilnahme bzw. Durchführung der Veranstaltung durch ein Ereignis höherer Gewalt ganz oder teilweise gehindert sind (z.B. durch Kriegshandlungen, bürgerkriegsähnliche Unruhen, Epidemien, Tod, Feuer, Unterbrechung oder Verzögerung von Transportmitteln, Stromausfall, Handlungen oder Anordnungen öffentlicher Behörden, Arbeitskämpfe oder arbeitskampfähnliche Maßnahmen (ausgenommen sind Streiks des Personals der vhs) oder durch andere Ursachen ähnlicher oder anderer Art, die jenseits des Einflussbereichs einer der Parteien liegen) werden die anmeldende Person bzw. die vhs von sämtlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Bezug auf die nicht erfolgte Veranstaltung entbunden.
9. Kursgebühren und Zahlung
9.1 Die Höhe der Kursgebühren ergibt sich aus den Angaben zu den Kursen auf der Homepage oder im Programmheft der vhs. Die Kursgebühren sind mit der Bestätigung der Anmeldung durch die vhs fällig.
9.2 Die Zahlung der Kursgebühr kann durch SEPA-Lastschrift, bar, EC- bzw. Kreditkarte oder in Ausnahmefällen per Überweisung erfolgen. Die Zahlung ist innerhalb einer Woche nach Bestätigung der Anmeldung durch die vhs fällig. Die anmeldende Person kommt innerhalb von 30 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung in Verzug, wenn sie die Teilnahmegebühren nicht zahlt.
9.3 Mit der Online Anmeldung und der Auswahl „Bezahlung per Bankeinzug“ erteilt die anmeldende Person die zur SEPA-Basislastschrift erforderliche Ermächtigung und Anweisung. Die Abbuchung erfolgt nach Bestätigung der Anmeldung durch die vhs. Das SEPA-Lastschriftmandat ist unbefristet gültig und jederzeit widerrufbar.
Bei Auswahl „Onlinezahlung“ kann per PayPal oder Kreditkarte direkt gezahlt werden.
Bei erfolglosem Lastschrifteinzug schuldet die anmeldende Person vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Bearbeitungspauschale von 3 Euro. Der anmeldenden Person steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.
9.4 Im Zentralen Service sind Barzahlungen, EC- und Kreditkartenzahlungen möglich.
9.5 Bei Einzelveranstaltungen mit Abendkasse kann die Kursgebühr an der Abendkasse gezahlt werden, wenn dies bei der Veranstaltungsankündigung gesondert vermerkt ist.
9.6 Im Falle einer Rückerstattung von Kursgebühren erfolgt diese grundsätzlich bargeldlos durch Überweisung auf das von der anmeldenden Person benannte Konto.
10. Ermäßigungen
Bei ermäßigungsfähigen Kursen (gesonderte Kennzeichnung der Kursgebühren) erhalten Studierende (nicht Fernstudium, Seniorenstudium und berufsbegleitende Studiengänge), Auszubildende, Empfänger von Leistungen des SGB II, SGB XII, AsylbLG, Inhaber der Ehrenamtskarte und Freiwilligendienstleistende auf Antrag eine Ermäßigung. Hierzu sind die entsprechenden Belege/Nachweise mit der Anmeldung vorzulegen.
11. Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Teilnehmer/innen
11.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufsichtspflicht der vhs bzw. ihrer Vertreter für minderjährige Kursteilnehmende nur während der Kurszeit besteht.
11.2 Sofern Kinder unter 14 Jahren nach Kursende nicht abgeholt werden und selbständig nach Hause gehen dürfen, ist dies bei Anmeldung schriftlich bekannt zu geben.
11.3 Für alle Teilnehmenden unter 18 Jahren gilt, dass sie den Anweisungen der Kursleitung sofort nachkommen müssen und sich nicht ohne Abmeldung bei der Kursleitung vom Veranstaltungsort entfernen dürfen.
12. Haftungsausschluss
12.1 Die vhs oder ihre Beauftragten haften in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
12.2 In sonstigen Fällen haftet die vhs oder ihre Beauftragten – soweit in Ziffer 12.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die anmeldenden Personen regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung Ziffer 12.3 ausgeschlossen.
12.3 Die Haftung der vhs für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
13. Ausschluss der Teilnahme
13.1 Die vhs kann Personen von der Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen bzw. einzelnen Veranstaltungseinheiten aus den folgenden Gründen nach eigenem Ermessen, nach vorheriger Androhung, zeitweise ausschließen:
- Gemeinschaftswidriges oder störendes Verhalten in Veranstaltungen
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung oder den Beschäftigten der vhs
- Diskriminierung von Personen wegen Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung o.ä.
- Missbrauch von Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder Agitationen aller Art
- Verstöße gegen die Hausordnung
14. Hausordnung
In den Gebäuden sowie auf dazugehörendem Gelände der vhs ist die Hausordnung zu beachten. Räume sind sauber zu hinterlassen und die Einrichtungsgegenstände schonend zu nutzen.
15. Bescheinigung
Anmelde- und/oder Teilnahmebescheinigungen können auf Wunsch ausgestellt und beim Zentralen Service persönlich abgeholt, per Email als PDF zugesandt werden oder per Post mit frankiertem Rückumschlag angefordert werden.
16. Anwesenheitslisten
In der Regel besteht eine Verpflichtung der teilnehmenden Person, sich in die Anwesenheitsliste der besuchten Veranstaltung einzutragen.
17. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
Saarbrücken, August 2025